Der nächste geplante Qualifizierungsstart ist am 07.10.2024

Ein Sprachkurs für wen?

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Kurs sind:

  • Sie besitzen einen Nachweis über das Sprachniveau B1 (GER) (nicht älter als 6 Monate) oder über einen aktuellen Einstufungstest.
  • Ihr B1-Zertifikat ist älter als 6 Monate: Vor der Kursaufnahme wird ein Einstufungstest durchgeführt. Das Testergebnis ermöglicht uns eine Einschätzung Ihrer Sprachkenntnisse.
  • Sie haben die Verpflichtung oder Berechtigung nach §45a Aufenthaltsgesetz zum Kurs vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten.
    Oder
  • Sie sind ausbildungssuchend, arbeitssuchend bzw. arbeitslos gemeldet oder Geflüchtete/Geflüchteter mit guter Bleibeperspektive.
    Oder
  • Sie streben die Aufnahme einer Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Hebamme oder Physiotherapeut/in an.
    Oder
  • Sie haben in Ihrem Heimatland eine Ausbildung im Berufsfeld Pflege/Gesundheit abgeschlossen. Sie beabsichtigen, einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses zu stellen oder haben dies bereits getan.

Was erwartet Sie? / Was können Sie erreichen?

In dem Spezialkurs B2 – Fachrichtung Nichtakademische Gesundheitsberufe – werden Sie auf die spezifischen sprachlichen Anforderungen im Berufsfeld Pflege / Gesundheit vorbereitet. Sie erwerben allgemeinsprachliche und berufsbezogene Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache, die im Rahmen des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens“ (GER) für das Sprachniveau B2 definiert sind. Ziel ist es, dass Sie sich im Berufsalltag mündlich und schriftlich ausdrücken können.

Die Inhalte des Spezialkurses entsprechen dem pädagogischen Konzept des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemäß DeuFöV.

Lehrmaterialien werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Themenschwerpunkte

Zum Beispiel:

  • Deutschunterricht
  • Prüfungsvorbereitung und Durchführung der telc-Zertifikatsprüfung der jeweilige Stufe
  • Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz
  • Berufsorientierung, Arbeitssuche und Bewerbung
  • Aus- und Weiterbildung

Abschluss

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie das telc-Sprachzertifikat B2 Pflege (GER).

Organisation

Zeitraum

07.10.2024 – 24.06.2025

Unterrichtszeit

Montag – Freitag
von 8.30 bis 12.45 Uhr (vormittags)

Umfang

600 Unterrichtstunden und ein Prüfungstag

Unterrichtsort

EWZ GmbH
- Lernzentrum Deutsch -

Münsterstraße 95
44145 Dortmund


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Wir beraten Sie gerne

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin

Olha Dolinska
Verwaltungsassistentin
- Lernzentrum Deutsch -
Telefon: 0231 728484-60
E-Mail: dolinska@ewz-do.de
Heidi Schanz
Diplom-Personalmanagerin, Psycholog. Beraterin
Standortbeauftragte
- Lernzentrum Deutsch -
Telefon: 0231 728484-64
E-Mail: schanz@ewz-do.de
Heike Engelhardt-Hinz
Diplom-Pädagogin
Kursleiterin, Dozentin, Jobcoach,
Fachdozentin „Deutsch als Zweitsprache“
- Lernzentrum Deutsch -
Telefon: 0231 728484-66
E-Mail: engelhardt-hinz@ewz-do.de
Mastaneh Motekallemi
Rehabilitationspädagogin B.A.
Kursleiterin, Dozentin, Jobcoach,
Fachdozentin „Deutsch als Zweitsprache“,
Sozialpädagogische Betreuung
- Lernzentrum Deutsch -
Telefon: 0231 728484-61
E-Mail: motekallemi@ewz-do.de

Aktuelle Sprachangebote

Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Spezialkurs B2 (GER)
- Gesundheitsfachberufe (Anerkennungsverfahren) -
gemäß § 13 Abs. 1 AufenthG (DeuFöV)

Sprachkurs / telc-Zertifikatsprüfung B2 (GER).
Lernzentrum Deutsch
Münsterstraße 95, 44145 Dortmund
07.10.2024 - 24.06.2025

 

 

Laufende Sprachkurse

Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Spezialkurs B2 (GER)
- Gesundheitsfachberufe (Anerkennungsverfahren) -
gemäß § 13 Abs. 1 AufenthG (DeuFöV)

Sprachkurs / telc-Zertifikatsprüfung B2 (GER).
Lernzentrum Deutsch
Münsterstraße 95, 44145 Dortmund
Hat bereits begonnen
und endet am 24.01.2025

Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.

 

Gefördert durch
Das EWZ ist vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Durchführung von berufsbezogenen Deutschsprachmodulen nach der Deutschsprachförderverordnung gemäß § 45a AufenthG (DeuFöV) zugelassen.