Ein Sprachkurs für wen?
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Kurs sind:
- Sie besitzen einen Nachweis über das Sprachniveau B1 (GER) (nicht älter als 6 Monate) oder über einen aktuellen Einstufungstest.
- Ihr B1-Zertifikat ist älter als 6 Monate: Vor der Kursaufnahme wird ein Einstufungstest durchgeführt. Das Testergebnis ermöglicht uns eine Einschätzung Ihrer Sprachkenntnisse.
- Sie haben die Verpflichtung oder Berechtigung nach §45a Aufenthaltsgesetz zum Kurs vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten.
Oder - Sie sind ausbildungssuchend, arbeitssuchend bzw. arbeitslos gemeldet oder Geflüchtete/Geflüchteter mit guter Bleibeperspektive.
Oder - Sie streben die Aufnahme einer Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Hebamme oder Physiotherapeut/in an.
Oder - Sie haben in Ihrem Heimatland eine Ausbildung im Berufsfeld Pflege/Gesundheit abgeschlossen. Sie beabsichtigen, einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses zu stellen oder haben dies bereits getan.
Was erwartet Sie? / Was können Sie erreichen?
In dem Spezialkurs B2 – Fachrichtung Nichtakademische Gesundheitsberufe – werden Sie auf die spezifischen sprachlichen Anforderungen im Berufsfeld Pflege / Gesundheit vorbereitet. Sie erwerben allgemeinsprachliche und berufsbezogene Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache, die im Rahmen des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens“ (GER) für das Sprachniveau B2 definiert sind. Ziel ist es, dass Sie sich im Berufsalltag mündlich und schriftlich ausdrücken können.
Die Inhalte des Spezialkurses entsprechen dem pädagogischen Konzept des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemäß DeuFöV.
Lehrmaterialien werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Themenschwerpunkte
Zum Beispiel:
- Deutschunterricht
- Prüfungsvorbereitung und Durchführung der telc-Zertifikatsprüfung der jeweilige Stufe
- Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz
- Berufsorientierung, Arbeitssuche und Bewerbung
- Aus- und Weiterbildung
Abschluss
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie das telc-Sprachzertifikat B2 Pflege (GER).
Wir beraten Sie gerne
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin
| Abdullah Abdullatif |
Verwaltungsassistent - Lernzentrum Deutsch - | |
Telefon: 0231 728484-60 | |
E-Mail: abdullatif@ewz-do.de |
| Heidi Schanz |
Diplom-Personalmanagerin, Psycholog. Beraterin Standortbeauftragte - Lernzentrum Deutsch - | |
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| Heike Engelhardt-Hinz |
Diplom-Pädagogin Kursleiterin, Dozentin, Jobcoach, Fachdozentin „Deutsch als Zweitsprache“ - Lernzentrum Deutsch - | |
Telefon: 0231 728484-66 | |
E-Mail: engelhardt-hinz@ewz-do.de |
| Emre Irmak |
Bachelor of Education Kursleiter, Dozent, Jobcoach, Fachdozent „Deutsch als Zweitsprache“ - Lernzentrum Deutsch - | |
Telefon: 0231 728484-65 | |
E-Mail: irmak@ewz-do.de |
| Mastaneh Motekallemi |
Rehabilitationspädagogin B.A. Kursleiterin, Dozentin, Jobcoach, Fachdozentin „Deutsch als Zweitsprache“, Sozialpädagogische Betreuung - Lernzentrum Deutsch - | |
Telefon: 0231 728484-61 | |
E-Mail: motekallemi@ewz-do.de |
| Heike Vatteroth |
Kursleiterin, Dozentin, Jobcoach, Fachdozentin „Deutsch als Zweitsprache“ - Lernzentrum Deutsch - | |
Telefon: 0231 728484-63 | |
E-Mail: vatteroth@ewz-do.de |
Aktuelle Sprachangebote
gemäß § 45a AufenthG (DeuFöV) Spezialmodul B1 (GER)
Sprachkurs / telc-Zertifikatsprüfung B1 (GER)
Münsterstraße 95, 44145 Dortmund
Spezialmodul "Gesundheitsfachberuf" B2 (GER)
Sprachkurs / telc-Zertifikatsprüfung B2 (GER).
Münsterstraße 95, 44145 Dortmund
Laufende Sprachkurse
Spezialmodul "Gesundheitsfachberuf" B2 (GER)
Sprachkurs / telc-Zertifikatsprüfung B2 (GER).
Münsterstraße 95, 44145 Dortmund
und endet am 20.10.2023
Spezialmodul "Gesundheitsfachberuf" B2 (GER)
Sprachkurs / telc-Zertifikatsprüfung B2 (GER).
Münsterstraße 95, 44145 Dortmund
und endet am 21.01.2024
Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.
Gefördert durch | |
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Das EWZ ist vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Durchführung von berufsbezogenen Deutschsprachmodulen nach der Deutschsprachförderverordnung gemäß § 45a AufenthG (DeuFöV) zugelassen. |